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Wenn aus Artenschutz und Beobachtung plötzlich „Bedrohung“ wird – Jagd und ARD gegen die Taskforce
1. Nachricht an den Redakteur
Sehr geehrter Herr Jakob,
vielen Dank für die Übersendung Ihrer Fragen. Gerne nehmen wir hierzu schriftlich Stellung.
Zu Ihrer ersten Frage möchten wir zunächst die darin enthaltene Formulierung richtigstellen: Wir „begleiten“ weder die Jagd noch einzelne Jäger. Unsere Tätigkeit in der Region Greifenstein steht ausschließlich im Zusammenhang mit unserer Arbeit im operativen Artenschutz.
Unsere Mitglieder sind unabhängig von konkreten Jagdaktivitäten regelmäßig und zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten im Gebiet unterwegs. Da uns naturgemäß weder sämtliche jagdlichen Aktivitäten noch deren jeweilige Zeiten und Orte bekannt sind, kann es selbstverständlich vorkommen, dass sich unsere Anwesenheit im Gebiet zeitlich und räumlich mit der Anwesenheit von Jagdausübenden überschneidet. Daraus eine gezielte „Begleitung“ von Jägern oder der Jagd abzuleiten, wäre jedoch unzutreffend. Wir bewegen uns im Rahmen der geltenden Bestimmungen im Gebiet und beobachten und dokumentieren dort Sachverhalte, soweit diese für unsere Tätigkeit im operativen Artenschutz relevant sind.
Eine zufällige oder aufgrund der beiderseitigen regelmäßigen Anwesenheit entstehende Begegnung im selben Gebiet bedeutet weder, dass eine Person von uns verfolgt oder gezielt beobachtet wird, noch dass wir in die rechtmäßige Jagdausübung eingreifen.
Die reguläre Jagdausübung auf zum Beispiel Reh-, Rot- oder Schwarzwild ist nicht Gegenstand unserer Tätigkeit. Für uns wird ein Sachverhalt dann relevant, wenn sich konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen ergeben. Solche Sachverhalte dokumentieren wir und übergeben sie, sofern sich ein entsprechender Verdacht erhärtet, den zuständigen Behörden.
Wir gehen mit unserer Anwesenheit in der Region auch keineswegs verdeckt um. Bereits vor einiger Zeit haben wir die Hegeringe im Umfeld des Greifensteiner Wolfsrudels angeschrieben und transparent darüber informiert, dass wir uns regelmäßig im Gebiet aufhalten und artenschutzrechtlich relevante Vorgänge dokumentieren. Zugleich haben wir ausdrücklich auf unser Interesse an einem konfliktfreien und sachlichen Umgang hingewiesen. Eine Rückmeldung auf dieses Gesprächsangebot haben wir bislang leider nicht erhalten; für einen konstruktiven Austausch stehen wir weiterhin zur Verfügung.
Wir pflegen grundsätzlich einen sachlichen und konstruktiven Austausch mit der Jägerschaft und arbeiten eng mit Jägerinnen und Jägern zusammen. So kam auch der Hinweis, der uns im Januar auf dieses Gebiet aufmerksam gemacht hat, aus der hessischen Jägerschaft. Für unsere Arbeit ist nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Interessengruppe entscheidend, sondern die Einhaltung der geltenden artenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zu Ihrer Frage, was wir konkret vor Ort tun: Unsere Mitglieder halten sich regelmäßig im Gebiet auf, beobachten und dokumentieren artenschutzrechtlich relevante Sachverhalte und gehen konkreten Hinweisen nach. Zu Einsatzzeiten, konkreten Örtlichkeiten, Personen, einzelnen Beobachtungen oder Methoden unserer laufenden Arbeit machen wir keine weitergehenden öffentlichen Angaben. Dies dient sowohl dem Schutz unserer Mitglieder als auch der Integrität laufender Recherchen.
Dass diese Zurückhaltung keine abstrakte Vorsichtsmaßnahme ist, hat sich seit Beginn unserer Tätigkeit in der Region leider bereits gezeigt. Wir haben unsere Präsenz im Gebiet von Anfang an offen und transparent kommuniziert. In diesem Zusammenhang erreichte uns unter anderem eine E-Mail mit folgendem Wortlaut: „Ihr fotzen haltet euch für besonders schlau??? In Hessen habt ihr KEINE chance!!! Unfälle passieren immer wider“.
Diese Nachricht haben wir angesichts ihres Wortlauts und insbesondere der Formulierung „Unfälle passieren immer wider“ als konkrete Einschüchterung im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in Hessen verstanden. Gerade vor diesem Hintergrund veröffentlichen wir weder konkrete Einsatzzeiten und Aufenthaltsorte noch Informationen, die Rückschlüsse auf einzelne Mitglieder oder unsere operative Vorgehensweise zulassen.
In diesem Zusammenhang halten wir auch einen weiteren Punkt für wesentlich: Weder die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht noch eine behördliche Ausnahmegenehmigung hebt seinen besonderen und strengen artenschutzrechtlichen Schutz als solchen auf. Eine Entnahme ist daher nicht voraussetzungslos zulässig, sondern nur dann, wenn die hierfür geltenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sie sich innerhalb des Rahmens einer wirksamen Genehmigung bewegt. Auf die Einhaltung dieser Vorgaben richtet sich unser Augenmerk.
Ein weiterer Aspekt unserer Tätigkeit betrifft den Herdenschutz. Im Umfeld des Greifensteiner Rudels haben wir wiederholt aus unserer Sicht erhebliche Defizite bei Schutzmaßnahmen an Weidetierhaltungen festgestellt und dokumentiert. Entsprechende Feststellungen haben wir in mehreren Fällen bereits dem zuständigen Veterinäramt gemeldet. Auch diese Dokumentation gehört für uns zu einer sachlichen Betrachtung der Situation vor Ort, weil die tatsächlichen Gegebenheiten beim Herdenschutz bei der Bewertung von Konflikten zwischen Weidetierhaltung und Wolf nicht ausgeblendet werden sollten.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch die Formulierung „Ihre Mitstreiter“ in Ihrer dritten Frage richtigstellen. Im Umfeld des Greifensteiner Rudels sind neben uns weitere Personen und Organisationen aktiv, die sich dem Wolfsschutz zurechnen. Diese sind weder automatisch Mitglieder der Taskforce: Artenschutz e.V. noch in unserem Auftrag tätig, und es besteht auch nicht zwangsläufig eine Zusammenarbeit mit ihnen.
Von einer im Gebiet aktiven Organisation distanzieren wir uns ausdrücklich. Hintergrund sind uns bekannte Äußerungen und Aktionsformen, die mit unserem Verständnis einer seriösen und rechtsstaatlich orientierten Artenschutzarbeit nicht vereinbar sind. Aufrufe zu rechtswidrigen Handlungen, zur Beschädigung oder Sabotage jagdlicher Einrichtungen sowie pauschale Anfeindungen gegenüber Jägerinnen und Jägern lehnen wir ohne Einschränkung ab. Solche Vorgehensweisen haben mit unserer Arbeit nichts zu tun.
Wir bitten deshalb darum, Handlungen oder Äußerungen anderer im Gebiet tätiger Personen oder Organisationen nicht der Taskforce: Artenschutz e.V. zuzurechnen. Für das Verhalten unserer eigenen Mitglieder können und werden wir Stellung beziehen. Für Personen, Gruppierungen oder Vereine, mit denen wir nicht zusammenarbeiten, können wir das naturgemäß nicht.
Zu Ihrer dritten Frage selbst: Dass sich „viele Jäger“ von unseren Mitgliedern bedroht fühlten und manche deshalb Sorge hätten, einen Hochsitz aufzusuchen, können wir nicht nachvollziehen. Unsere Mitglieder bedrohen oder bedrängen niemanden, verfolgen keine einzelnen Jäger und behindern niemanden bei der rechtmäßigen Jagdausübung. Ein solches Verhalten entspricht weder unserem Auftrag noch unserer Arbeitsweise.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass uns seit Beginn unserer Tätigkeit in der Region wiederholt Schilderungen von unbeteiligten Waldbesuchern erreicht haben. Darunter befinden sich Spaziergänger, Menschen mit Hunden sowie Familien mit Kindern. Uns wurde dabei unter anderem berichtet, dass Personen von Jagdausübenden auf ihre Anwesenheit angesprochen, zum Verlassen des Gebietes aufgefordert oder mit dem Vorwurf konfrontiert worden seien, sich dort unberechtigt aufzuhalten. In einzelnen uns geschilderten Fällen wurde das Verhalten der Jagdausübenden von den Betroffenen auch als einschüchternd oder bedrohlich empfunden.
Diese Mitteilungen liegen uns teilweise schriftlich vor. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir damit keine pauschalen Vorwürfe gegen die Jägerschaft erheben und die jeweiligen Schilderungen nicht in jedem Einzelfall unabhängig verifizieren können. Sie zeigen jedoch, weshalb wir bei der Frage nach einem vermeintlichen „Bedrohungsgefühl“ eine Betrachtung des konkreten Einzelfalls für erforderlich halten.
Ob und aus welchen Gründen sich einzelne Personen durch unsere bloße Anwesenheit im Gebiet subjektiv unwohl oder gar bedroht fühlen, können wir nicht beurteilen. Unsere Mitglieder bewegen sich dort im Rahmen der geltenden Bestimmungen. Allein ihre Anwesenheit und die Wahrnehmung unserer Aufgaben im operativen Artenschutz stellen keine Bedrohung dar.
Die Behauptung, Mitglieder unseres Vereins würden Menschen bedrohen, halten wir allerdings für so schwerwiegend, dass sie aus unserer Sicht nicht ohne einen konkret benennbaren Sachverhalt im Raum stehen sollte. Sollte Ihnen gegenüber tatsächlich ein entsprechender Vorwurf erhoben worden sein, bitten wir daher um Mitteilung, worauf dieser konkret gestützt wird. Gibt es hierzu Zeugen, Bild- oder Videoaufnahmen, Nachrichten, sonstige Dokumentationen oder andere nachvollziehbare Belege?
Sollte es tatsächlich zu einer Bedrohung, Nötigung oder einem vergleichbaren Fehlverhalten durch eines unserer Mitglieder gekommen sein, wäre für uns zudem von Interesse, ob der betreffende Sachverhalt den zuständigen Behörden gemeldet oder zur Anzeige gebracht wurde. Ein konkretes Fehlverhalten eines unserer Mitglieder würden auch wir nicht akzeptieren und selbstverständlich intern aufklären.
Sollten hingegen keine konkreten Vorfälle oder Belege vorliegen, halten wir es für problematisch, aus einem nicht näher konkretisierten subjektiven „Bedrohungsgefühl“ öffentlich den Eindruck entstehen zu lassen, Mitglieder der Taskforce: Artenschutz e.V. würden Menschen bedrohen oder Jagdausübende einschüchtern.
Wir bitten deshalb darum, entsprechende Vorwürfe nicht pauschal zu formulieren, sondern uns die zugrunde liegenden konkreten Sachverhalte mitzuteilen. Nur so erhalten wir überhaupt die Möglichkeit, diese zu prüfen und qualifiziert dazu Stellung zu nehmen.
Unsere Aufgabe besteht darin, mögliche Verstöße gegen geltendes Artenschutzrecht zu dokumentieren und entsprechende Sachverhalte gegebenenfalls den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen. Nicht mehr und nicht weniger.
Mit freundlichen Grüßen
2. Nachricht an den Redakteur
Sehr geehrter Herr Jakob,
nachdem wir den am 19. August im ARD-Mittagsmagazin ausgestrahlten Beitrag inzwischen vollständig gesehen haben und Sie uns darüber informiert haben, dass dieser auch im Rahmen der hessenschau ausgestrahlt werden soll, möchten wir Ihnen hierzu noch einmal eine Rückmeldung geben.
Wir bedauern die Art der Berichterstattung ausdrücklich. Der fertige Beitrag bestätigt leider unsere bereits im Vorfeld bestehenden Bedenken hinsichtlich einer ausgewogenen Darstellung unserer Tätigkeit.
Insbesondere entsteht aus unserer Sicht ein Bild der Taskforce: Artenschutz e.V. als Organisation, die sich gegen die Jägerschaft richtet beziehungsweise deren Mitglieder vor Ort Jagdausübende gezielt beobachten oder bedrängen würden. Dieses Bild entspricht weder unserer Tätigkeit noch dem, was wir Ihnen in unserer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme mitgeteilt haben.
Besonders problematisch empfinden wir, dass im Beitrag wiederholt der Eindruck vermittelt wird, Menschen beziehungsweise Jagdausübende vor Ort fühlten sich durch Tierschützer oder unsere Tätigkeit bedroht. Bereits auf Ihre schriftlichen Fragen haben wir deutlich gemacht, dass wir einen solchen Vorwurf für schwerwiegend halten und deshalb um konkrete Sachverhalte gebeten haben: Wer soll durch eines unserer Mitglieder bedroht worden sein? Wann und wo soll dies geschehen sein? Was genau wird einem unserer Mitglieder vorgeworfen? Gibt es Zeugen, Aufnahmen, Nachrichten oder sonstige Belege? Wurde ein entsprechender Vorfall bei den zuständigen Behörden angezeigt?
Auf diese Fragen haben wir bis heute keine Antworten erhalten.
Stattdessen werden entsprechende Aussagen im Beitrag wiedergegeben, ohne dass für den Zuschauer erkennbar wird, auf welchen konkreten Tatsachen sie beruhen. Unsere umfangreiche Stellungnahme findet demgegenüber lediglich insoweit Eingang in den Beitrag, als erwähnt wird, dass wir den Vorwurf einer Bedrohung zurückweisen.
Irritiert hat uns in diesem Zusammenhang insbesondere die Verwendung von Ausschnitten aus unseren eigenen Veröffentlichungen auf Facebook und Instagram. Darin weisen wir darauf hin, dass wir in dem betreffenden Gebiet aktiv sind, dass der Wolf weiterhin einem besonderen und strengen rechtlichen Schutz unterliegt und dass wir bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige Tötung oder Verletzung eines Wolfes die zuständigen Behörden einschalten beziehungsweise Strafanzeige erstatten werden.
Sollten gerade diese Aussagen im Beitrag als Beleg oder Illustration einer vermeintlichen „Bedrohung“ von Jagdausübenden dienen, weisen wir diese Interpretation entschieden zurück.
Die Ankündigung, einen möglichen Verstoß gegen geltendes Recht zu dokumentieren und den zuständigen Behörden anzuzeigen, ist keine Bedrohung. Sie beschreibt vielmehr genau das rechtsstaatliche Verfahren, das jedem Bürger und selbstverständlich auch einem Artenschutzverein offensteht. Eine Tötung eines Wolfes ist nicht voraussetzungslos zulässig, sondern nur innerhalb der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls einer wirksamen behördlichen Genehmigung. Außerhalb dieses rechtlichen Rahmens werden wir entsprechende Sachverhalte auch weiterhin dokumentieren und zur Anzeige bringen.
Ebenso wenig stellt die öffentliche Ankündigung unserer Anwesenheit im Gebiet eine Bedrohung dar.
Gerade weil wir wissen, dass unsere Tätigkeit in konfliktbehafteten Situationen zu gegenseitigen Vorwürfen führen kann, haben wir bereits früh damit begonnen, unsere operativ tätigen Regionalteams mit Bodycams auszustatten und unsere Mitglieder entsprechend zu schulen. Bei Außeneinsätzen wird das Einsatzgeschehen grundsätzlich fortlaufend dokumentiert und nicht lediglich in ausgewählten Situationen oder einzelnen Sequenzen aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen werden gesichert und können bei konkretem Anlass intern ausgewertet und rechtlich eingeordnet werden.
Dies dient nicht nur dem Schutz unserer Mitglieder, sondern ermöglicht gerade auch die objektive Aufklärung von Vorwürfen gegen sie.
Deshalb haben wir ein erhebliches eigenes Interesse daran zu erfahren, worauf die im Beitrag wiedergegebenen Behauptungen konkret beruhen. Sollte ein Jagdausübender behaupten, an einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Uhrzeit und an einem bestimmten Ort durch eines unserer Mitglieder bedroht, bedrängt, verfolgt oder bei der rechtmäßigen Jagdausübung behindert worden zu sein, bitten wir um Mitteilung dieses konkreten Sachverhalts. Soweit sich der behauptete Vorgang einem unserer Einsätze zuordnen lässt, können wir anhand unserer Einsatzdokumentation und vorhandener Aufzeichnungen prüfen, was tatsächlich geschehen ist.
Sollte es ein Fehlverhalten eines unserer Mitglieder gegeben haben, haben auch wir ein Interesse daran, dieses aufzuklären. Sollte sich ein Vorwurf hingegen anhand unserer Dokumentation widerlegen lassen, ist dies für die Bewertung einer öffentlich erhobenen Behauptung ebenso relevant.
Dabei hatten wir Ihnen in unserer Stellungnahme bereits weitere Informationen gegeben, die für eine ausgewogene Einordnung aus unserer Sicht wesentlich gewesen wären: Wir haben die örtlichen Hegeringe selbst über unsere Anwesenheit informiert und einen sachlichen Austausch angeboten. Wir arbeiten mit Jägerinnen und Jägern zusammen. Und ausgerechnet ein Hinweis aus der hessischen Jägerschaft bildete im Januar den Ausgangspunkt für unser Engagement in diesem Gebiet.
Ebenso hatten wir darauf hingewiesen, dass wir selbst eine Nachricht mit der Formulierung „Ihr fotzen haltet euch für besonders schlau??? In Hessen habt ihr KEINE chance!!! Unfälle passieren immer wider“ erhalten haben. Auch über die uns vorliegenden Berichte unbeteiligter Waldbesucher über konfliktbehaftete Begegnungen mit einzelnen Jagdausübenden hatten wir Sie informiert.
Von dieser für eine Einordnung aus unserer Sicht wesentlichen Differenzierung findet sich im ausgestrahlten Beitrag praktisch nichts wieder.
Wir möchten an dieser Stelle auch offen ansprechen, weshalb wir uns nach Ihrer ursprünglichen Anfrage letztlich gegen ein persönliches Interview entschieden haben. Wie bei Presseanfragen zu sensiblen laufenden Recherchen üblich, haben wir uns im Vorfeld auch mit dem journalistischen Hintergrund des anfragenden Redakteurs beschäftigt. Dabei sind wir auf Ihren eigenen jagdlichen Hintergrund und entsprechende Verbindungen in den jagdlichen Bereich gestoßen.
Das ist für uns ausdrücklich kein Vorwurf. Wir sind keine Jagdgegner und bewerten einen Menschen nicht danach, ob er Jäger ist oder nicht. Bei einer Berichterstattung, in der gerade ein vermeintlicher Konflikt zwischen Jägerschaft und Artenschutzorganisationen zum Gegenstand gemacht wird, war dies für uns jedoch ein nachvollziehbarer Grund für besondere Zurückhaltung.
Hinzu kam, dass uns bereits einige Wochen zuvor eine Kontaktanfrage des Pressesprechers des Landesjagdverbandes Hessen über Facebook erreicht hatte. Auch dies haben wir zunächst lediglich zur Kenntnis genommen. In der Gesamtschau haben wir uns jedoch entschieden, unsere Mitglieder und laufenden Recherchen zu schützen und Ihnen statt eines Interviews eine ausführliche schriftliche Stellungnahme anzubieten. Nach Ansicht des ausgestrahlten Beitrags sehen wir uns in dieser Entscheidung bestätigt.
Unabhängig davon möchten wir eines sehr deutlich machen: Der Beitrag wird keinerlei Auswirkungen darauf haben, ob wir unsere Arbeit im Gebiet des Greifensteiner Wolfsrudels fortsetzen.
Wir werden dort weiterhin präsent sein, artenschutzrechtlich relevante Sachverhalte beobachten und dokumentieren und konkrete Verdachtsfälle gegebenenfalls den zuständigen Behörden übergeben. Die reguläre und rechtmäßige Jagdausübung ist und bleibt dabei nicht Gegenstand unserer Tätigkeit.
Der Beitrag bewirkt insofern keinen Rückzug. Im Gegenteil: Die öffentliche Diskussion bestärkt uns darin, unsere Arbeit vor Ort konsequent, sachlich und rechtssicher fortzuführen.
Da im ausgestrahlten Beitrag aus unserer Sicht Aussagen enthalten beziehungsweise Eindrücke vermittelt werden, deren Tatsachengrundlage für uns nicht nachvollziehbar ist, haben wir die Berichterstattung inzwischen unserem anwaltlichen Beistand zur rechtlichen Prüfung übergeben. Wir werden das Ergebnis dieser Prüfung zunächst abwarten und behalten uns abhängig davon weitere Schritte ausdrücklich vor.
Da Sie eine weitere Ausstrahlung im Rahmen der hessenschau angekündigt haben, bitten wir Sie nochmals, uns vor einer erneuten Veröffentlichung mitzuteilen, auf welche konkreten Tatsachen und Belege sich die im Beitrag transportierten Aussagen über eine angebliche Bedrohung durch unsere Mitglieder beziehungsweise unsere Organisation stützen.
Sollten konkrete Vorwürfe gegen einzelne Mitglieder der Taskforce: Artenschutz e.V. bestehen, erwarten wir selbstverständlich die Möglichkeit, zu diesen konkreten Sachverhalten Stellung nehmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Hempel
1. Vorsitzender
Taskforce: Artenschutz e.V.











Vom 29. Mai bis zum 4. Juni durfte ich am COEXISTENCE WALK 2026 in Brandenburg teilnehmen. Was ursprünglich als mehrtägige Dialog- und Wanderveranstaltung rund um das Thema Wolf, Herdenschutz und Koexistenz geplant war,entwickelte sich für mich zu einer der eindrucksvollsten Erfahrungen der letzten Jahre.

